Netzkapazität, Lastgang, Elektroplan? Keine Sorge, wir sprechen mit Ihrem Netzbetreiber in der gleichen Fachsprache und auf Augenhöhe.
Mit ihrem öffentlichen Verteil-netzbetreiber schließt der Gebäudeeigentümer den Netzanschlussvertrag. Der Netzbetreiber hat ein örtliches, zeitliche begrenztes Monopol inne. Das bedeutet, Sie können nicht zu einem anderen Betreiber wechseln. Die Aufgabe eines Netzbetreibers ist es, den Transport und die Verteilung des Stroms von den Kraftwerken zu den Verbrauchern zu koordinieren. Er ist dazu verpflichtet, Sie zu transparenten, diskriminierungsfreien und angemessenen Bedingungen an das Stromnetz anzuschließen. Allerdings erhalten Sie keine direkte Rechnung von ihrem Netzbetreiber. Das Entgelt ist in ihrer Stromrechnung enthalten.
Nach Abschluss des Netzanschlussvertrages hat man in der Regel nur dann wieder Kontakt zum Netzbetreiber, wenn man als Gebäudeeigentümer den Vertrag ändern oder abmelden möchte. Aber auch wenn Sie zum Beispiel eine Photovoltaikanlage installieren wollen und den aus der Anlage erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen möchten. Außerdem ist eine Meldung an den Netzbetreiber notwendig, wenn Sie eine Wärmepumpe, eine Elektro-speicherheizung oder eben auch eine E-Ladestation installieren (oder deinstallieren) wollen.
Wir erarbeiten ein technisches und wirtschaftliches Ladesäulenkonzept für Ihre Parkplätze, um das Standortpotenzial optimal auszuschöpfen.
Was, wie und von wem? Wir kennen uns nicht nur mit Ladesäulen aus, sondern arbeiten auch eng mit den Ladesäulenherstellern zusammen. So können wir Ihnen die für Ihren Standort passende Ladeinfrastruktur beschaffen.
Wir haben nicht nur Expertinnen und Experten in unseren eigenen Reihen, sondern arbeiten auch mit vielen erfahrenen Partnern zusammen. Gemeinsam können wir Ihnen die vollständige Umsetzung von der Planung, über die Installation bis hin zur Abrechnung anbieten.