Was ist das „Fit-for-55“ Paket?
"Fit-for-55" bezieht sich auf das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030um mindestens 55 % zu senken. Das Paket zielt darauf ab, die EU-Rechtsvorschriften Klimazielen in Einklang zu bringen. Übergeordnetes Ziel ist die Umsetzung des EU Green Deal.
Was ist der EU Green Deal?
Der EU Green Deal ist die politische Selbstverpflichtung der EU (2019) mit dem Ziel, bis 2050 die Netto-Treibhausgasemissionen auf null zu reduzieren und als Kontinent klimaneutral zu werden. Er umfasst Maßnahmen in den Bereichen Finanzmarkt (u.a. Strategie für nachhaltiges Investment), Energieversorgung, Verkehr, Handel, Industrie, Land- und Forstwirtschaft.
Was bestimmt dieses Paket im Hinblick auf die Elektromobilität in Europa?
Ein Teil des „Fit-for-55“Pakets ist die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Die Verordnung zielt darauf ab, dass für PKW, LKW, Schiffe und auch Flugzeuge genügend Infrastruktur zum Laden oder Tanken mit alternativen Kraftstoffen (z.B. Wasserstoff) bereitsteht und überall in der Europäischen Union ausreichend verbreitet ist.
Für Flughäfen sieht die Verordnung vor, dass bis 2025 für alle Flugzeugstellplätze an den Terminals eine Stromversorgung bereit steht, bis 2030 auch für alle Stellplätze auf dem Flughafenvorfeld. Ausgenommen sind dabei lediglich Flughäfen mit weniger als 10.000 Flügen im Jahr.
Ähnlich soll man auch in den großen Seehäfen sowie den Binnenhäfen vorgehen. An den Seehäfen (z. B. Hamburg, Bremerhaven, Wilhelmshaven) sollen 90% der Container- und Passagierschiffe Zugang zur landseitigen Stromversorgung haben. An den größeren Binnenhäfen, wie zum Beispiel Duisburg, Köln und Mannheim, sollen mindestens eine Anlage zur landseitigen Stromversorgung bis 2030 zur Verfügung gestellt werden.
Im Straßenverkehr sehen die Vorgaben wie folgt aus.
Wasserstofftankstellen
- Mindestens alle 200 km auf Hauptstraßen
- Mehr Tankstellen im Stadtgebiet
Flüssigmethantankstellen
- Mindestens entland von Hauptstraßen, damit methanbetriebene Fahrzeuge überall in der EU fahren können
E-Ladestationen
- Mindestens alle 60 km auf Hauptstraßen für PKW bis Ende 2025 und für LKW (ab 3,5 t) bis Ende 2030, außerdem mindestens eine Ladestation auf jedem gesicherten Parkplatz
- Jedes Jahr soll die Gesamtladeleistung der Ladestationen mit der Zahl der registrierten E-PKW wachsen
- Ausreichende Anzahl Ladestationen im Stadtgebiet