Die Fakten
- Immer mehr Unternehmen bieten ihrer Belegschaft an, einen E-PKW zu fahren. Denn als gewerbliche Käufer profitieren sie vom höheren Umweltbonus.
- Was viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht wissen: Einen E-PKW als Dienstwagen zu fahren, wird steuerlich stark begünstigt – und zwar nicht nur, was die private Nutzung angeht, sondern auch bezüglich der Entfernungspauschale.
- Fahrerinnen und Fahrer von batterieelektrischen PKW profitieren stärker von den steuerlichen Entlastungen als Fahrerinnen und Fahrer von Plugin-Hybrid PKW – das ist politisch so gewollt.
Um die Akzeptanz des E-PKW weiter zu fördern, werden vom Gesetzgeber sowohl Hybrid- als auch batterieelektrische PKW steuerlich massiv unterstützt, wobei zwei steuerliche Hebel zum Einsatz kommen: 1. Die günstigere Besteuerung des Bruttolistenpreises und 2. die günstigere Besteuerung der Entfernungskilometer. Zudem findet eine steuerliche Differenzierung zwischen batterieelektrischen PKW und Plugin-Hybrid PKW statt.
Hebel 1: Günstigere Besteuerung des Bruttolistenpreises
Für batterieelektrische PKW gelten die folgenden Bedingungen:
Die 0,25% Regel bis zu einem Bruttolistenpreis von EUR 60.000 und die 0,5 % Regel ab einem Bruttolistenpreis von EUR 60.000.
Für Plugin-Hybrid PKW gilt die 0,5% Regel – aber nur unter bestimmten Bedingungen:
Wie eingangs erwähnt, will der Gesetzgeber vor allem „reine Stromer“, also batterieelektrische Fahrzeuge, steuerlich attraktiver machen. Für Plugin-Hybrid PKW gelten deshalb besondere Bedingungen:
Das Fahrzeug muss eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer haben oder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer nach WLTP-Norm ausstoßen.
Werden die obigen Bedingungen nicht erfüllt, so wird die 1% Regel angewendet.
Im Vergleich zur üblichen 1% Regel, die bei Verbrenner PKW steuerlich zum Tragen kommt, kann sowohl mit einem batterieelektrischen PKW oder Plugin-Hybrid PKW signifikant steuerlich gespart werden.
Hebel 2: Günstigere Besteuerung der Entfernungskilometer
Anstelle der üblichen 0,03% des Bruttolistenpreise je Kilometer und Monat, wird
für batterieelektrische PKW ein Viertel, also nur 0,0075% steuerlich angesetzt und für einen Plugin-Hybrid PKW die Hälfte,also 0,015% angesetzt.
Unser Fazit
In dubio pro batterieelektrischen PKW. Aufgrund der attraktiven steuerlichen Vergünstigungen lohnt es sich im Zweifelsfall finanziell immer, seinen alten Dienstwagen mit Verbrennerantrieb gegen einen E-PKW einzutauschen, denn man spart mindestens die Hälfte; wobei Nutzerinnen und Nutzer von Plugin-Hybrid PKW aufpassen müssen, dass sie die steuergesetzlichen Bedingungen erfüllen.