Der Bund richtet zum Jahreswechsel die Förderung von Elektroautos neu aus, wodurch es zu Kürzungen des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge kommt. Die neue Förderrichtlinie tritt offiziell ab dem 1. Januar 2023 in Kraft und betrifft vor allem Käuferinnen und Käufer von E-Autos. Jedoch müssen auch Unternehmen sich ab dem 1. September 2023 auf Kürzungen einstellen.
Seit Jahresbeginn werden elektrische Fahrzeuge nur noch finanziell gefördert, die nachweislich einen Klimaschutzeffekt vorweisen. Das bedeutet, dass die Förderung von Plug-In-Hybriden ab sofort komplett weg fällt. Lediglich batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge werden zukünftig unterstützt. Doch auch die Höhe der Förderprämie ist gesunken. Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro erhalten Käuferinnen und Käufer nunmehr 4.500 anstatt bisher 6.000 Euro, ab 40.000 Euro Nettolistenpreis nunmehr 3.000 anstelle von bisher 5.000 Euro. Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von über 65.000 Euro sind weiterhin von den Prämien ausgeschlossen.
Zusätzlich dazu wurde die Mindesthaltedauer auf 12 Monate für den normalen Kauf und 24 Monate für das Leasing angehoben. Eine komplette Neuerung gibt es bei jungen E-Gebrauchtfahrzeugen. Diese werden künftig auch mit einer Prämie von 3.000 Euro gefördert.
Eine weitere Änderung sollten Unternehmen im Auge behalten: Ab dem 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen einen Förderantrag stellen, so das BAFA. Für Unternehmen entfällt der Umweltbonus dann.